1. Fondszweck

Im Rahmen des Vereinszwecks (siehe Vereinssatzung) wird der Jugendarbeit besonderer Stellenwert beigemessen. Die Förderung und Ausbildung der Fußballjugend ist die Voraussetzung für erfolgreiche und dauerhafte Vereinsarbeit. Der Sportverein übernimmt dabei auch gesellschaftliche Aufgaben. Den Kindern und Jugendlichen sollen neben sportlicher Geschicklichkeit auch Freude am Sport und soziale Werte vermittelt werden. Der Fonds hilft, diesen Zweck bestmöglich zu erfüllen, indem er zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt.

2. Verwendung des Fonds

Der Fonds kommt ausschließlich der Jugendarbeit zugute. Insbesondere sollen damit Ausgaben wie der Besuch von Sportveranstaltungen, Fahrten, Feste u.ä., Vereinskleidung, Trainingshilfsmittel usw. mitfinanziert werden. Alle Schüler- und Jugendmannschaften werden dabei entsprechend ihrer Bedeutung und Stärke gleichbehandelt.

3. Mitgliedschaft im Fonds

Die Mitgliedschaft im Fonds ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden und denkbar einfach. Jeder kann dem Fonds beitreten (auch Nichtmitglieder des Sportvereins), indem er jährlich einen festen Betrag von 25,00 Euro per SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Sportvereins überweist (eine Spendenquittung für steuerliche Zwecke wird jährlich erstellt). Der Unterstützer erwirbt damit einen fiktiven „Spielfeldanteil“ und sein Name, sofern einverstanden, wird auf einer am Vereinsgelände öffentlich einsehbaren Tafel („Spielfeldanteile Jugend“) angezeigt. Es können jederzeit auch mehrere „Spielfeld-Anteile“ zu je 25,00 Euro belegt werden. Die Mitglieder des Jugendfonds sind zu allen Veranstaltungen, Trainings und Spielen der Jugendmannschaften herzlich eingeladen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Fonds, der ebenfalls denkbar einfach dadurch erfolgt, indem das erteilte Lastschriftmandat gegenüber dem Verein (Vorstand) formlos widerrufen wird.

4. Verwaltung des Fonds

Der Fonds wird in den Kassenbüchern gesondert durch den Kassenwart verwaltet. Über die Mittelverwendung entscheiden der Jugendleiter und die Jugendbetreuer im Benehmen mit dem Vorstand. Über die Verwaltung des Fonds wird im Rahmen der Vereinssatzung und der Vereinskasse in der Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt. Ebenso erfolgt demnach die Überprüfung durch die Kassenrevisoren.

Beispielgrafik der am Vereinsgelände veröffentlichen Tafel ("Spielfeldanteile Jugend")
201804 jugendfonds tafel
Stand: 07.04.2018 | Stephan Andörfer